Beraten wir Sie zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit, wiederkehrenden Bezügen und Unterhaltsleistungen, sowie aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, und privaten Veräußerungsgeschäften. Dies gilt, solange die Gesamteinnahmen 18.000 € bei Einzelveranlagung und 36.000 € bei Zusammenveranlagung nicht überschreiten.
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich LAB-Mitglieder beraten dürfen. Aus diesem Grund ist es vor einer Terminbuchung erforderlich, dass Sie dem LAB Lohnsteuerhilfeverein beitreten!
Sollten Sie noch kein LAB-Mitglied sein, beantragen Sie Ihre Mitgliedschaft über unsere Website oder per E-Mail unter „kontakt@lab-brandenburg.de“. Eine Terminbuchung ist in diesen Fall mit uns in Abstimmung zu bringen, damit wir individuell auf Ihre Bedürfnisse eingehen können.